Was im Energieausweis steht und wozu er benötigt wird

Als stolzer Hausbesitzer wissen Sie um die Qualität Ihrer Immobilie, nur belegen können Sie diese nicht. Wenn Sie das Haus selbst nutzen, kennen Sie den Energiebedarf Ihres Hauses. Wenn Sie das Haus jedoch verkaufen oder eine Wohnung im Haus vermieten möchten müssen Sie den bedarfsorientierten Energieausweis vorlegen können.

Wenn der Energiebedarf des Hauses zu hoch ist

Ist der Energieverbrauch eines Hauses recht hoch, so lässt sich schon mit geringem finanziellen Aufwand Energie einsparen. Davon haben Sie schon gehört und gelesen. Doch welche baulichen Maßnahmen hier am besten geeignet und zu empfehlen sind, das hätten Sie gern gewusst. Nutzen Sie am besten gleich das Kontaktformular und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich berate Sie gern.

Wenn Sie Ihr Haus / Ihre Immobilie oder Wohnungen vermieten oder verkaufen wollen

Seit dem 01.07.2008 sind Hausbesitzer, die ihre Immobilie (erbaut bis 1945) vermieten oder verkaufen wollen verpflichtet einen Ausweis über den Energieverbrauch des Wohngebäudes vorzulegen. Der Energieausweis soll dem Verbraucher über die Immobilie informieren, Einsparungspotentiale aufzeigen und ermöglichen den Energieverbrauch von Häusern bundesweit zu vergleichen.

Für Immobilien mit bis zu vier vor dem 1. 11.1977 gebauten Wohnungen ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Dabei werden alle Gebäudeaußenteile (Außenwände, Dach, Fenster, Keller und Boden) untersucht und der Wärmeverlust ermittelt. In Verbindung mit der bestehenden Heizungsanlage ist der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelbar.

Für Nichtwohngebäude gilt der 1.07.2009 als Stichtag.

Mit dem Energieausweis werden also dem Verkäufer und Käufer von Immobilien sowie dem Mieter und Vermieter einer Wohnung ein Großteil der zu erwartenden Betriebskosten aufgezeigt.

 
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